Das Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA) stimmte dem Antrag der Gemeinde Köniz zur Gewährung von Erleichterungen für 15 Liegenschaften zu1 und das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, heute: Bundesamt für Umwelt [BAFU]) stellte fest, dass das TSSP den Vorschriften der LSV entspreche.2 Die Umsetzung der vorgesehenen Lärmschutzmassnahmen wurde aus finanziellen Gründen zurückgestellt. Ebenso wurde darauf verzichtet, gegenüber den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer Verfügungen über die Erleichterung von der Sanierungspflicht zu erlassen.