I. Sachverhalt 1. Die Gemeinde Köniz liess im Jahre 2003 für die F.________strasse ein Teilstrassensanierungsprogramm (TSSP) ausarbeiten. Dem zufolge bestand im damaligen Sanierungshorizont 2012 unter Berücksichtigung einer prognostizierten jährlichen Verkehrszunahme von 2 % eine Sanierungspflicht gegenüber insgesamt 15 Liegenschaften, wobei bei neun Liegenschaften die Fenstergrenzwerte, aber bei keiner die Alarmwerte überschritten waren. Das Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA) stimmte dem Antrag der Gemeinde Köniz zur Gewährung von Erleichterungen für 15 Liegenschaften zu1 und das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, heute: Bundesamt für Umwelt [