a) Die Beschwerdeführerin fordert von der Gemeinde eine regelmässige Kontrolle des Lärmpegels auf der F.________strasse (beispielsweise alle zwei Jahre). Die Ergebnisse seien den betroffenen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer schriftlich mitzuteilen. Die Gemeinde weist in ihrer Beschwerdevernehmlassung darauf hin, die Sanierungspflicht der Strasseneigentümerin ergebe sich aus Art. 13 LSV und stelle eine Daueraufgabe dar. Bei geänderten tatsächlichen Verhältnissen könne sie wieder aufleben.