d) Das Lärmsanierungsprojekt der Gemeinde und insbesondere die darin enthaltene Beurteilung der quellenseitigen Massnahmen entsprachen der damaligen Praxis, weshalb die Fachstelle Lärmschutz dem Antrag der Gemeinde zur Gewährung von Erleichterungen seinerzeit zustimmte. In ihrer Stellungnahme vom 10. April 2019 weist die Fachstelle Lärmschutz nun aber auf die neuere bundes- und verwaltungsgerichtliche 6 Vgl. zum Ganzen BGer 1C_11/2017 vom 2. März 2018 E. 2.1 mit weiteren Hinweisen; BVR 2016 S. 340 E. 2 mit weiteren Hinweisen RA Nr. 190/2019/1 7