Bei einigen Strassen wurden Geschwindigkeitsreduktionen und verkehrslenkende Massnahmen vorgesehen, bei anderen (u.a. auch bei der F.________strasse) nicht. Auf eine Belagserneuerung wurde verzichtet, hauptsächlich mit der Begründung, der bestehende Fahrbahnbelag sei intakt. In ihrer Beschwerdevernehmlassung macht die Gemeinde geltend, die Geschwindigkeitsreduktion könne aufgrund der Bedeutung der F.________strasse für den Verkehr sowie der Funktionalität im übergeordneten Strassennetz nicht eingeführt werden.