c) Die Umweltschutzgesetzgebung sieht vor, den Lärm primär an der Quelle zu reduzieren. Der Strassenverkehrslärm kann insbesondere mittels lärmarmer Strassenbeläge, Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit oder verkehrsberuhigender Massnahmen reduziert werden. Gemäss Lärmsanierungsprojekt wurden solche Massnahmen geprüft. Bei einigen Strassen wurden Geschwindigkeitsreduktionen und verkehrslenkende Massnahmen vorgesehen, bei anderen (u.a. auch bei der F.________strasse) nicht.