Die Beschwerdeführerin fordert auf der F.________strasse die gleiche Temporeduktion wie auf der G.________strasse. Zur Begründung führt sie aus, es sei nicht zu verstehen, dass diese Massnahme auf der G.________strasse zweckmässig und auf der weiterführenden F.________strasse nicht zweckmässig sei. Die Beschwerdeführerin bemängelt weiter, dass auf der F.________strasse in den Jahren 2016/17 ein konventioneller und nicht ein lärmarmer Strassenbelag eingebaut worden sei. Sie verlangt eine schriftliche Erklärung der Gemeinde. Die Beschwerdeführerin weist auch darauf hin, dass der Hauszugang über den N.________weg erfolge.