14 Abs. 1 LSV). Die Beschwerdeführerin macht geltend, da die Gemeinde keine einzige wirksame Massnahme gegen den Strassenlärm unternehme, sei der gesetzliche Auftrag, die Bevölkerung vor gesundheitsschädigendem Strassenlärm zu schützen, nicht erfüllt. Die Anstösser der F.________strasse seien die grossen Verlierer in diesem Lärmschutzprojekt. Sie müssten Schwierigkeiten bei der Vermietung von Wohnungen und eine Hausentwertung in Kauf nehmen. Die Beschwerdeführerin fordert auf der F.________strasse die gleiche Temporeduktion wie auf der G.________strasse.