Das Ingenieurbüro, das das Lärmsanierungsprojekt ausgearbeitet hatte, informierte sie auch darüber, dass die F.________strasse Bestandteil des Projekts bilde. Wie die Gemeinde und die Fachstelle Lärmschutz zu Recht ausführen, besteht unter diesen Umständen kein Grund, das Lärmsanierungsprojekt allein wegen der fehlenden Erwähnung der F.________strasse auf dem Titelblatt erneut zu prüfen. 3. Massnahmen gegen Strassenlärm