a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, das Lärmsanierungsprojekt sei ohne Aufführung der F.________strasse der Fachstelle Lärmschutz des Kantons Bern zur Prüfung unterbreitet und von dieser genehmigt worden. Erst durch die Intervention der Beschwerdeführerin sei der Fehler bemerkt und korrigiert worden. Deshalb sei das Projekt mit dem korrigierten Titel bei der Fachstelle für Lärmschutz neu einzureichen und von dieser neu zu beurteilen.