b) Die Beschwerdeführerin ist Adressatin der angefochtenen Verfügung. Als Eigentümerin der betroffenen Liegenschaft ist sie durch die Verfügung beschwert, da die Sanierungspflicht verneint und Lärmschutzmassnahmen durch die Gemeinde abgelehnt worden sind. Sie hat deshalb ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung (Art. 65 Abs. 1 VRPG5). Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Fehlende Aufführung der F.________strasse im Lärmsanierungsprojekt