3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Akten ein. Die Gemeinde beantragt in ihrer Vernehmlassung vom 14. März 2019 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. In ihrer Eingabe vom 10. April 2019 nahm die Fachstelle Lärmschutz des TBA zur Beschwerde und zur Vernehmlassung der Gemeinde Stellung. Sie wies insbesondere darauf hin, dass sich seit ihrer Zustimmung zum Lärmsanierungsprojekt die Rahmenbedingungen in Bezug auf quellenseitige Massnahmen geändert hätten.