Es sei nicht nachvollziehbar, dass auf der G.________strasse eine Temporeduktion möglich sei, nicht aber auf der F.________strasse. Die Begründung, warum bei ihrer Liegenschaft keine Lärmschutzwand möglich sei, sei falsch. Die Gemeinde solle sich intensiver mit dem Thema Lärmschutzwände auseinandersetzen und unter Einbezug der Denkmalpflege einen konkreten Lösungsvorschlag ausarbeiten.