Die Fachstelle Lärmschutz des TBA stimmte dem Antrag der Gemeinde Ittigen betreffend Gewährung von Erleichterungen zu. Die Gemeinde Ittigen führte ein Mitwirkungsverfahren durch und räumte der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 13. August 2018 das rechtliche Gehör ein. Mit Verfügung vom 17. Januar 2019 wurde die RA Nr. 190/2019/1 2 Gemeinde Ittigen von der Pflicht befreit, am N.________weg 11 (Parzelle Ittigen Grundbuchblatt Nr. B.________) Lärmschutzmassnahmen zu ergreifen.