2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - A.________, eingeschrieben - Einwohnergemeinde Thun, Tiefbauamt, eingeschrieben - Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), Fachstelle Lärmschutz, im Haus - Oberingenieurkreis I (TBA OIK I), Schlossberg 20, Postfach, 3601 Thun, zur Kenntnis BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin