Für die Temporeduktion auf 30 km/h kann sie den vom ASTRA in Auftrag gegebenen Forschungsbericht «Grundlagen zur Beurteilung der Lärmwirkung von Tempo 30» vom Februar 201726 heranziehen. In der anschliessenden Verhältnismässigkeitsprüfung ist u.a. von Bedeutung, wie viele Personen von der geprüften Lärmschutzmassnahme profitieren würden und ob zusätzliche bauliche Massnahmen notwendig sind. Sollten sich mit den quellenseitigen Massnahmen weitere Lärmschutzmassnahmen erübrigen, sind damit allfällig eingesparte Kosten ebenfalls zu berücksichtigen.