Betreffend die Geschwindigkeitsreduktion hat sich die Vorinstanz für das weitere Vorgehen an der Arbeitshilfe «Abweichende Höchstgeschwindigkeiten» des Tiefbauamts des Kantons Bern vom 15. September 201725 inklusive den darin enthaltenen Verweisen auf weitere Informationsschreiben zu orientieren. Allgemein hat die Vorinstanz sowohl bei Geschwindigkeitsreduktionen als auch anderen verkehrslenkenden Massnahmen zunächst die Wirkungen der Massnahmen zu ermitteln. Für die Temporeduktion auf 30 km/h kann sie den vom ASTRA in Auftrag gegebenen Forschungsbericht «Grundlagen zur Beurteilung der Lärmwirkung von Tempo 30» vom Februar 201726 heranziehen.