Auch der Kanton führte Untersuchungen auf Teststrecken durch. Die Fachstelle führt aus, gemäss diesen Untersuchungen könne die Lärmbelastung mit lärmarmen Belägen über mehrere Jahre stark reduziert werden. Inwiefern die Vorinstanz diese Erkenntnisse berücksichtigt hat, geht aus den Akten nicht hervor. Ebensowenig ist ersichtlich, ob die Vorinstanz den konkreten Nutzen eines lärmarmen Belags auf der B.________strasse und die entsprechenden Kosten abgeklärt hat.