Die Fachstelle kommt zum Schluss, für eine Erleichterung müssten auch quellenseitige Massnahmen fundiert und situationsbezogen geprüft und negativ beurteilt worden sein. Die Stadt Thun klammere in ihrer Begründung für die Erleichterung zur B.________strasse G.________ quellenseitige Massnahmen aus, was nicht korrekt sei.