Weiter könnten gemäss Fachstelle mehrere Argumente für eine Geschwindigkeitsreduktion sprechen. Es seien dies der siedlungsorientierte Charakter, die angrenzende Tempo-30- Zone, der flächige Querungsbedarf, die fehlende Veloverkehrsanlage, das Erscheinungsbild sowie der Ausbaugrad. Zwar sei nachvollziehbar, dass die Stadt Thun nicht parallel zur Ausarbeitung des Gesamtverkehrskonzepts innerhalb der Ortsplanungsrevision auf einer einzelnen Strecke eine Geschwindigkeitsreduktion einführen wolle.