Die Problematik bestehe zwar weiterhin darin, dass die Wirkung mit der Zeit nachlasse und der Belag möglicherweise frühzeitig ersetzt werden müsse, um wieder eine lärmreduzierende Wirkung erzeugen zu können. Dies sei allerdings kein Grund, den Einbau eines lärmarmen Belags als Lärmschutzmassnahmen zum Vornherein auszuschliessen.