a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, Massnahmen an der Quelle seien zu wenig geprüft worden. Die Beschwerdeführerin verlangt eine Belagserneuerung auf der Strasse sowie die Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h. Sowohl lärmmindernde Beläge als auch Tempo-30-Zonen würden eine gute Wirkung entfalten. Tempo-30-Zonen würden zudem für mehr Sicherheit sorgen.