Im 2. OG wird die Lärmbelastung gemäss Prognose 65 dB(A) am Tag und 56 dB(A) in der Nacht betragen. Die massgeblichen Immissionsgrenzwerte von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht werden daher voraussichtlich überschritten. Es besteht somit grundsätzlich eine Sanierungspflicht der Strasseneigentümerin. 4. Massnahmen an der Quelle