b) Die Liegenschaft B.________strasse G.________ liegt in einer Zone mit Empfindlichkeitsstufe (ES) III. In dieser Zone gelten gemäss Anhang der LSV folgende Belastungswerte für den Strassenverkehrslärm: Ein Immissionsgrenzwert von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts und ein Alarmwert von 70 dB(A) tags und 65 dB(A) nachts. Der Fenstergrenzwert beträgt 68 dB(A) tags und 58 dB(A) nachts. Für das Jahr 2035 wird im 1. OG der B.________strasse G.________ eine Lärmbelastung von 66 dB(A) am Tag und 57 dB(A) in der Nacht prognostiziert. Im 2. OG wird die Lärmbelastung gemäss Prognose 65 dB(A) am Tag und 56 dB(A) in der Nacht betragen.