Im Modell werden u.a. auch allfällige Reflexionen von Umgebungsbauten berücksichtigt.15 Die Verkehrszunahme wurde mit jährlich 1 % ebenfalls korrekt von der Vorinstanz berücksichtigt, wie die Fachstelle festhält. Eine allfällige Modellkorrektur ist bis anhin daher nicht angezeigt.16 Das Vorgehen der Vorinstanz zur Ermittlung der Lärmimmissionen war korrekt. 3. Sanierungspflicht