überein. Wie die Fachstelle in ihrer Stellungnahme vom 25. Januar 2018 zu Recht festhält, liegen die Berechnungswerte sogar leicht über den Messwerten, womit sich die Berechnungswerte zu Gunsten der Anwohner der B.________strasse auswirken. Gemäss Ziff. 2.4 Lärmsanierungsprojekt wurden die Berechnungen für die B.________strasse mit der Lärmberechnungssoftware Cadna(A), Modell StL86+, durchgeführt. Die Fachstelle zog die Modellwahl nicht in Zweifel. Das Modell StL86+ wird denn auch vom BAFU im Allgemeinen für die Berechnung des Strassenlärms empfohlen.14 Im Modell werden u.a. auch allfällige Reflexionen von Umgebungsbauten berücksichtigt.15