c) Im August 2015 wurden bei der B.________strasse Nr. H.________ im Erdgeschoss und bei der B.________strasse Nr. I.________ im Obergeschoss Lärmmessungen vorgenommen.12 Die Messungen ergaben für die B.________strasse H.________ einen Beurteilungspegel von 63.2 db(A) und für die B.________strasse Nr. I.________ einen Beurteilungspegel von 60.0 b(A).13 Die für dieselben Liegenschaften errechneten Immssionswerte betragen 63.3 db(A) (B.________strasse H.________) und 61.9 db(A) (B.________strasse I.________). Die Messwerte und die Berechnungswerte der Liegenschaften B.________strasse H.________ und I.________ stimmen damit gut