1. Das Tiefbauamt der Stadt Thun liess für den Abschnitt B.________strasse ein Lärmsanierungsprojekt1 gemäss Art. 13 LSV2 erstellen. Die Liegenschaft der Beschwerdeführerin an der B.________strasse G.________ (Parzelle Thun Grundbuchblatt-Strättligen Nr. C.________) liegt im Geltungsbereich dieses Sanierungsprojektes. 2. Mit Verfügung vom 27. Oktober 2017 teilte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin mit, bei der Liegenschaft B.________strasse G.________ sei ein Beurteilungspegel von 1 Einsehbar unter