2. Die Rechtsverweigerungsbeschwerde vom 11. Oktober 2008 wird gutgeheissen. 3. Das Ablehnungsbegehren gegen sämtliche Mitglieder der Hochbaukommission Wahlern wird abgewiesen. Die Baugesuchsakten gehen zurück an die Gemeinde Wahlern zur Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens. 4. Die Verfahrenskosten für die Beurteilung des Ablehnungsgesuchs von Fr. 500.00 werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine Zahlungseinladung erfolgt, sobald dieser Entscheid rechtskräftig ist. Die übrigen Verfahrenskosten trägt der Kanton. 5. Parteikosten sind keine zu sprechen.