Parteikosten sind keine zu sprechen (Art. 104 VRPG). 18 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 60 N. 7 10 7. Rechtsmittel Die Rechtsverweigerungsbeschwerde steht im Zusammenhang mit einer Zwischenverfügung über Ausstandsfragen. Für die Anfechtung dieses Entscheides kommt daher die zehntägige Rechtsmittelfrist zum Zug.19