Aufgrund von mehreren Beschwerdeverfahren ist bei der BVE aktenkundig, dass die Beschwerdeführenden und die Gemeinde Wahlern seit Jahren unterschiedliche Auffassungen über die Auslegung der massgeblichen Bauvorschriften im fraglichen Gebiet haben. Das lässt die für die Gemeinde handelnden Behördemitglieder jedoch nicht als befangen erscheinen. Die Beschwerdeführenden haben mehrere Baubewilligungen der Hochbaukommission (teilweise) erfolgreich bei der BVE angefochten.