Die Beschwerdeführenden stossen sich vor allem daran, dass die Gemeinde Wahlern in verschiedenen Baubewilligungs- und Beschwerdeverfahren im Perimeter der Überbauungsordnung Unterwahlern zugunsten der jeweiligen Baugesuchstellenden entschieden beziehungsweise Stellung genommen hat. Aufgrund von mehreren Beschwerdeverfahren ist bei der BVE aktenkundig, dass die Beschwerdeführenden und die Gemeinde Wahlern seit Jahren unterschiedliche Auffassungen über die Auslegung der massgeblichen Bauvorschriften im fraglichen Gebiet haben.