7. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren im Zuständigkeitsbereich der BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. 1Art. 7 Abs. 1 Bst. b der Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion vom 18. Oktober 1995 (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191) 4 II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen Nach Art. 49 Abs. 2 VRPG2 gilt als Verfügung auch das Verweigern oder Verzögern einer Verfügung.