Das Ablehnungsbegehren richte sich gegen sämtliche Mitglieder der Hochbaukommission. Bei einer Gutheissung des Gesuchs müsste eine andere Behörde eingesetzt werden. Es mute daher etwas seltsam an, wenn die Hochbaukommmission Wahlern im Bauentscheid gleich selber über das Ausstandsbegehren befinden wolle. Über Ablehnungsbegehren solle besonders rasch entschieden werden. Die Hochbaukommission Wahlern lehne dies ab. Erst nach einem rechtskräftigen Zwischenentscheid in dieser Sache könne das widerrechtlich eingeleitete Baubewilligungsverfahren fortgeführt werden.