Es sei der Hochbaukommission Wahlern zudem zu untersagen, bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheides in dieser Sache das Baubewilligungsverfahren fortzuführen. Zur Begründung führen sie unter anderem aus, die Gemeinde Wahlern weigere sich ausdrücklich, ihre Einsprache der zuständigen Rechtsmittelbehörde zur Prüfung zuzustellen und diesen Entscheid mit einer beschwerdefähigen Verfügung zu eröffnen. Daher liege das Verweigern einer Verfügung vor. Das Ablehnungsbegehren richte sich gegen sämtliche Mitglieder der Hochbaukommission.