5. Mit Eingabe vom 11. Oktober 2008 haben die Beschwerdeführenden bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) eine Rechtsverweigerungsbeschwerde eingereicht. Sie beantragen, die Baubewilligungsbehörde der Gemeinde von Wahlern sei anzuweisen, ihre Einsprache unverzüglich der zuständigen Rechtsmittelbehörde zuzustellen zwecks Prüfung des Ablehnungsbegehrens. Es sei der Hochbaukommission Wahlern zudem zu untersagen, bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheides in dieser Sache das Baubewilligungsverfahren fortzuführen.