Sie stellten das Gesuch, ihre Einsprache sei unverzüglich der zuständigen Behörde zur Prüfung des Ausstandsgesuchs zuzustellen und sie verlangten eine beschwerdefähige Verfügung über dieses Gesuch bis zum 10. Oktober 2008. Die Hochbaukommission Wahlern teilte den Beschwerdeführenden daraufhin mit Schreiben vom 9. Oktober 2008 mit, sie werde als zuständige Baubewilligungsbehörde das Verfahren fortführen und über das Baugesuch entscheiden. Das Ausstandsbegehren werde im Bauentscheid beurteilt. 3