4. Am 24. September 2008 lud die Bauverwaltung Wahlern die Baugesuchstellerin und die Beschwerdeführenden zur Einigungsverhandlung ein. Die Beschwerdeführenden antworteten am 30. September 2008, sie gingen davon aus, die Einladung sei angesichts ihres Ausstandsbegehrens irrtümlich versandt worden. Sie stellten das Gesuch, ihre Einsprache sei unverzüglich der zuständigen Behörde zur Prüfung des Ausstandsgesuchs zuzustellen und sie verlangten eine beschwerdefähige Verfügung über dieses Gesuch bis zum 10. Oktober 2008.