3. Mit Verfügung vom 20. August 2008 gab die Hochbaukommission Wahlern der Baugesuchstellerin Kenntnis von der Einsprache der Beschwerdeführenden und gab ihr Gelegenheit zur Stellungnahme. In ihrer Eingabe vom 3. September 2008 nahm die Baugesuchstellerin ausführlich Stellung zur Einsprache. Zum Ausstands- und Ablehnungsbegehren führte sie insbesondere aus, die Baubehörde sei zuständig und verpflichtet, die jeweiligen Baugesuche zu behandeln. Die Behörde werde nicht dadurch befangen, dass sie ihren gesetzlichen Pflichten nachkomme.