Zur Begründung führten sie aus, sie hätten das Recht, dass die Sache von unparteiischen, unvoreingenommenen und unbefangenen Personen ohne Einwirkung sachfremder Umstände entschieden werde. Die Gemeinde Wahlern sei in der jüngsten Vergangenheit verschiedentlich als Interessenvertreterin von Grundeigentümern der betroffenen Bauparzellen aufgetreten. Dies sei unvereinbar mit der Beurteilung dieses Baugesuch durch die Gemeinde.