2. Mit Eingabe vom 11. August 2008 erhoben die Beschwerdeführenden gegen dieses Vorhaben Einsprache. Sie stellten unter anderem den Antrag, sämtliche Mitglieder der Hochbaukommission Wahlern hätten in der vorliegenden Sache in den Ausstand zu treten. Der Bauentscheid sei von einer neutralen und unabhängigen Amtsstelle ausserhalb der Gemeinde Wahlern zu treffen. Zur Begründung führten sie aus, sie hätten das Recht, dass die Sache von unparteiischen, unvoreingenommenen und unbefangenen Personen ohne Einwirkung sachfremder Umstände entschieden werde.