meldung Lastenausgleichsbegehren, Vorbereiten und Teilnahme Einspracheverhandlung, Korrespondenzen und Telefonate» geltend. Komplex bzw. aufwändig seien nach Angaben des Rechtsvertreters die für die Entschädigung nicht massgebenden Grundbuchrecherchen zu den Quellenrechten gewesen. Der Sachverhalt bezüglich der enteignungsrechtlichen Tatbestände sei hingegen nicht unübersichtlich oder komplex und bilde nur einen kleinen Teil des Gesamtaufwands. Der gebotene Zeitaufwand, die Schwierigkeit des Verfahrens und die Tragweite der Angelegenheit für die Einsprechenden in Bezug auf die enteignungsrechtlichen Fragen seien daher unterdurchschnittlich.