a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, bei der ersten öffentlichen Auflage sei gar keine und bei der zweiten öffentlichen Auflage dann eine mangelhafte Profilierung erfolgt. So seien von allen Markierungen lediglich zwei beschriftet gewesen. Man habe deshalb nur abschätzen können, dass sich blaue Markierungen wohl auf Leitungen bezogen, während rote Markierungen wohl Quellfassungen betreffen sollten. Solche rote Markierungen hätten sich jedoch auch an Orten gefunden, wo auf den massgeblichen Plänen gar nichts vermerkt gewesen sei, wie z.B. rechts neben dem Schützbach (vgl. Fotodokumentation in Beilage 15). Im Wald sei bezüglich Rodungsfläche unverändert nichts markiert worden.