8/17 BVD 140/2025/9 b) Das AWN kam in seinem Amtsbericht Wald vom 1. November 2023 zwar zum Schluss, «die beantragte Ausnahmebewilligung für Rodung und Ersatzleitung» könne erteilt werden, dies aber erst «nach Erfüllung der Genehmigungsvorbehalte». Unter den Genehmigungsvorbehalten wurde unter anderem in Ziff. 8.2 aufgeführt, die Zustimmung der Grundeigentümer der Parzellen Nrn. N.________ und I.________ mit Originalunterschrift müsse eingereicht werden.