Hinsichtlich der chemischen Qualität stellte der Mitbericht fest, dass keine Chlorothalonil-Werte vorlägen. Da im Einzugsgebiet der Quellen Ackerbau betrieben werde, sei es sinnvoll, solche Analysen durchzuführen. Solche Analysen wurden unterdessen vorgenommen. Gemäss den Prüfberichten vom 9. Oktober 2024 wurden bei den B.________quellen keine Chlorothalonil-Über- schreitungen gemessen.10 Diese Rüge erweist sich somit als unbegründet, soweit überhaupt darauf einzutreten ist. 4. Hochwasser