c) Soweit die Beschwerdeführenden das Schicksal der bestehenden Quellleitungen ansprechen, so sind diese im Überbauungsplan «Leitungsbau 1» mit roten Kreuzen dargestellt. Gemäss Planlegende bedeuten diese roten Kreuze «Objekt aufheben». Daraus ergibt sich, dass die bestehenden Quellleitungen aufgehoben und damit ausser Betrieb genommen werden sollen. Die Darstellung der Beschwerdeführenden, dies könne ein im Plan versteckter Hinweis sein, dass die Beschwerdegegnerin gedenke, diese Quellleitung ersatzlos aufzuheben, ist somit doppelt falsch. Zunächst ist dies im Plan explizit so ausgewiesen, so dass es sich nicht um einen «versteckten Hinweis» handelt.