Gemäss den Auflageakten sei nicht klar, was mit der zweiten, bestehenden Quellleitung in mehreren Ästen (Schraffur -.- x -.-) geschehen solle. Im Überbauungsplan «Leitungsbau 1» fänden sich auf Niederhünigen Grundbuchblatt Nr. K.________ lediglich kaum erkennbar zwei mit rot durchgestrichene Bezeichnungen bei dieser Quellleitung. Das könne ein im Plan versteckter Hinweis sein, dass die Beschwerdegegnerin gedenke, diese Quellleitung ersatzlos aufzuheben. Es sei aus den Auflageakten auch nicht klar ersichtlich, inwieweit durch das Projekt die zu Gunsten der Beschwerdeführenden bestehende Quellfassung auf Niederhünigen Grundbuchblatt Nr. K.________ beeinträchtigt werde.