_ bildende Wasser bestünden auf den belasteten Grundstücken Fassungsanlagen (Quellfassungen, Brunnenstuben, Quellableitungen). Diese wolle die Beschwerdegegnerin erneuern und die B.________quellen an das Netz in Niederhünigen anschliessen. Im entsprechenden Überbauungsplan «Leitungsbau 1» seien die projektierten Trinkwasserleitungen mit Hydrant, Schieber und Bauabstand sowie die projektierten Fassungs- / Quellableitungen mit Sammel- und Brunnstuben eingezeichnet. Ebenfalls eingezeichnet, ohne dass jedoch in der Planlegende darauf Bezug genommen werde, sei eine zweite bestehende Quelleitung in mehreren Ästen (Schraffur -.- x -.-).