a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, sie hätten ein Recht auf Quellwasser von Niederhünigen Grundbuchblatt Nr. J.________ mit einer Mindestmenge von 10 l/min sowie aus der sich auf Niederhünigen Grundbuchblatt Nr. K.________ befindlichen Quellfassung. Die Beschwerdegegnerin sei Eigentümerin des Quellenrechts Niederhünigen Grundbuchblatt Nr. J.________, über weitere dingliche Rechte, soweit vorliegend relevant, verfüge sie nicht. Für das Gegenstand dieses Quellenrechts Niederhünigen Grundbuchblatt Nr. J.________ bildende Wasser bestünden auf den belasteten Grundstücken Fassungsanlagen (Quellfassungen, Brunnenstuben, Quellableitungen).