1. Der Entscheid (…) vom 9. Januar 2025 sei aufzuheben. 2. Die Genehmigung der Überbauungsordnung sei nicht zu erteilen. 3. Auf das Bau- und Rodungsgesuch sei nicht einzutreten, eventualiter seien sie abzuweisen. 4. Auf den vorübergehenden Landerwerb auf Niederhünigen-Gbbl. Nr. I.________ sei zu verzichten. 5. Eventualiter seien die Beschwerdeführer für die Eingriffe in ihr Eigentum sowie ihre Dienstbarkeitsrechte voll in einer noch zu beziffernden Höhe zu entschädigen (Minderwert, Nachteile, Anpassungsarbeiten und Inkonvenienzen).